Fischerkarten
Amtliche Fischerkarten werden nur nach einem Kursbesuch und abschließender erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt. Anmeldung für den Fischerkurs und Prüfung ist beim VÖAFV möglich (siehe Erwachsenenkurse).
Unmündige von 7 bis 14 Jahren benötigen keine amtliche Fischerkarte, jedoch eine Fischereilizenz und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der eine amtliche Fischerkarte besitzt fischen.